von elektrischen Anlagen bis 52kV in Objekten der Klasse „A,B“ und der Blitzableiter, Ausführung von Fachuntersuchungen und die Fachprüfung elektrischer Anlagen bis 52kV in Objekten der Klasse „A,B“ und der Blitzableiter, Herstellung von elektrischen Schaltanlagen bis 1000V für Objekte der Klasse „A“.
im Bereich der Arbeitssicherheit „ Facheignung als Elektriker“ Gesetznr. 508/2009 Z.z.: